Novellierung des Landesdenkmalschutzgesetzes
Durch eine zum 1. Juni 2022 in Kraft getretene Novellierung des Landesdenkmalschutzgesetzes sind umfangreichere archäologische Arbeiten zur Verlegung der Fernwärme in Elberfeld notwendig, als zuvor gedacht. Die archäologische Dokumentation der Burg Elberfeld war bei der Planung des Projektes berücksichtigt, jedoch nicht in diesen Dimensionen. Die Folge: Die Bauzeitpläne durch Wuppertaler Stadtwerke und Verwaltung konnten nicht mehr verbindlich geplant, sondern zunächst nur hochgerechnet werden.
Die neuen denkmalrechtlichen Anforderungen der Gesetzesnovellierung legen fest, dass vermutete Bodendenkmäler, die noch nicht in die Denkmalliste eingetragen sind, im Schutzstatus anerkannten Bodendenkmälern, wie der Burg Elberfeld, gleichgestellt sind.